Versicherung gegen Katastrophenschäden

Die letzten Monate haben beginnend mit September 2001 und endend mit den Hochwasserschäden in Teilen von Österreich die Versicherungswirtschaft arg in Bedrängnis gebracht.

 

Die Versicherungsinstitute müssen sich bei Rückversicherungen absichern um bei Großschäden nicht Gefahr zu laufen zahlungsunfähig zu werden. Die Rückversicherer deren Verträge jährlich erneuert werden müssen, haben verständlicherweise bei diesen Großschäden auch die Notbremse gezogen, sodaß die Vericherer nur mehr beschränkt in der Lage sind, solche Risiken abzudecken.

 

Dies hat zur Folge, daß bei Abschluß von Neuverträgen die Deckung von Terrorschäden ausdrücklich ausgeschlossen wird.

 

Hochwasser – und Erdbebenschäden sind in den Polizzen meistens nicht gedeckt, weil im Wiener Stadtgebiet eine unmittelbare Notwendigkeit nicht gegeben ist.

 

Da die Prämie für eine Abdeckung des vollen Schadens sehr hoch wäre und auch nicht unter den Betriebskosten verrechenbar ist, wurden auch in der Vergangenheit Varianten mit Selbstbehalt und Höchstgrenzen bevorzugt, die nur einen Bruchteil des Schadens abdecken.

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