Wiener Aufzugsgesetz

Das Wiener Aufzugsgesetz welches sich im Frühjahr in wichtigen Punkten geändert hat Beinhaltet die Neuerungen über die sogenannte Notbefreiung, sowie Betriebskontrollen-diese treten in Altbauten spätesten mit 1.1.2006 in Kraft. Ab 1.1.2006 ist es dann nicht mehr möglich mit nur einem Aufzugswärter das Auslangen zu finden.

 

In Liegenschaften wo der Aufzug 24 Stunden in Betrieb ist müssen sich mindestens 2 Aufzugswärter abwechseln.

 

Die Betriebskontrollen sind je nach der Ausstattung des Aufzuges - täglich, wöchentlich oder monatlich durchzuführen.

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