- Bei Erstübernahme, Begehung der einzelnen Bestandsobjekte
- Beratung und Abwicklung bei Zusammenlegungen
- Mietanpassung bei Neuvermietung
- Bearbeitung von Verlassenschaften
- Prüfung von Verlassenschaften
- Prüfung und Abwicklung der von Mieter gestellten Investitionsabgeltungen
- Bearbeitung von Sanierungsmaßnahmen vor Weitervermietung
- Bearbeitung und Überwachung vertraglicher Verpflichtungen von Mietern bei Umbauarbeiten in den Mietobjekten
- Überprüfung von Mietrechtseintritten
- Überprüfung und Berechnung bei Geschäftraummieten (Verpachtung etc.)
- Vereinbarungen über freiwillige Mietzinserhöhungen
- Durchführung gerichtlicher Verhandlungen
- zeitgerechte Aussendung von Gesetzesänderungen und sonstigen Ereignissen
- Darlehensberechtigungen bei vorzeitiger Auszahlung
- Anträge auf Grundsteuerbefreiungen, sowie Abwassergebührherabsetzungen soweit möglich und sinnvoll